Elektronischer Rechnugsversand
Gesetzeslage:
Seit dem 01.01.2002 werden laut § 14 Abs. 3 UStG auch elektronischerstellte Rechnungen - sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden - für den Vorsteuerabzug anerkannt. Das gleiche gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 29.01.2004 (GZ IV B 7 - S 7280 - 19/04) für Rechnungen, die per Computerfax übermittelt werden, d.h. von einem Faxserver zu einem Faxausgabegerät. Auch bei einem elektronischen Rechnungsaustausch mittels EDIFACT o.ä. können die papiergebundenen monatlichen Sammelabrechnungen durch qualifiziert signierte elektronische Rechnungen substituiert werden.Durch den Einsatz der elektronischen Signatur werden die Identität des Unterzeichners und die Unversehrtheit des Rechungsinhaltes dokumentiert - eine unbemerkte Manipulation ist damit unmöglich. Rechtskonform nach § 14 Abs. 3 UStG und dem aktuellsten Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004.