Finanzamt darf Firmen-Rechner durchsuchen
Bundesfinanzhof präzisiert Bestimmungen zur elektronischen Betriebsprüfung
Ab sofort darf der Fiskus bei einer Außenprüfung auch sämtliche PCs eines Unternehmens nach elektronischen Steuerdaten durchsuchen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellem Beschluss (Az. I B 53 und 54/07) entschieden.
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Der Sommer schein sich zurückzumelden. Hoffen wir, dass er lange aushält.
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