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Finanzamt darf Firmen-Rechner durchsuchen

Bundesfinanzhof präzisiert Bestimmungen zur elektronischen Betriebsprüfung

Ab sofort darf der Fiskus bei einer Außenprüfung auch sämtliche PCs eines Unternehmens nach elektronischen Steuerdaten durchsuchen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellem Beschluss (Az. I B 53 und 54/07) entschieden.