AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHIPSIZE Computer GmbH

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind maßgebend für alle Leistungen und Lieferungen durch uns. Sie gelten auch für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Andere Bedingungen als diese, insbesondere etwaige Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Mündliche Abreden oder Zusicherungen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich – soweit der Vertrag mit einem Endverbraucher  zustande kommt – brutto inklusive Verpackung und Mehrwertsteuer, ansonsten netto generell ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. Mehrwertsteuer.

3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen werden, wenn nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des in der Rechnung gesetzten Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir nach unserer Wahl die sofortige Zahlung der ausstehenden Forderung verlangen oder von dem bestehenden Vertrag zurücktreten oder nach Wahl Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Vertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft nach § 343 HGB ist, sind wir daneben berechtigt, auch von allen etwa bestehenden Lieferungsverträgen a auch von solchen, bei denen keine Zahlungsverzögerung vorliegt – zurückzutreten oder nach Wahl Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer und sonstige Spesen trägt der Kunde. Diese Kosten sind zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für vorzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, Teillieferung und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Versand
Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, erfolgt der Versand nach unserer Wahl durch die Post oder als Frachtgut auf Gefahr des Kunden.

5. Lieferfrist
Lieferfristen werden von uns nach bestem Ermessen angegeben und sind nicht verbindlich. Wir werden uns um ihre Einhaltung bemühen. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder bei sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen verschiebt sich das Lieferdatum um die Dauer der Störung und deren Auswirkung. Wird die Lieferfrist, gleichgültig aus welchem Grunde um einen unzumutbaren Zeitraum, mindestens aber zwei Wochen überschritten, kann der Kunde unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass der Kunde uns vorher eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat. Das Gleiche gilt auch bei einem verbindlichen Liefertermin. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Lieferverzögerung kann der Kunde nur gegen uns gelten machen, wenn uns grobe Fahrlässigkeit trifft. Teillieferung und Teilleistung unsererseits sind zulässig.

6. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde einzelne Lieferungen oder Teillieferungen nicht ab oder verweigert er die Annahme, so können wir ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzten. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht angenommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dabei hat der Kunde den gesamten Schaden einschließlich Transportkosten zu ersetzen. Im Schadensfall können wir wahlweise unseren Schaden nachweisen oder – ohne Nachweis – pauschal 30 % des Nettowertes der nicht abgenommenen Lieferung zuzüglich der baren Auslagen als Schadenersatz fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Besteller hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort telegrafisch mitzuteilen. Gerät der Besteller uns gegenüber in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck die Räume des Bestellers zu betreten. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritter zu verbinden; wir erwerben in diesem Fall Miteigentum an den durch die Verbindung entstehenden neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen gem. § 947 I BGB. Veräußert der Besteller die miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, an denen wir Miteigentumsrecht haben, so tritt der Besteller schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden im Verhältnis des Wertes unserer Miteigentums an uns als Sicherheit ab und ermächtigt uns hiermit zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers den darüber hinausgehenden Betrag der Sicherheiten freigeben. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zu unserer Sicherheit ab. Der Kunde ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung des Kunden erlischt ohne ausdrückliche Erklärung unsererseits, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Wir werden von unserer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

8. Zurückbehaltungsrecht
Die Firma CHIPSIZE behält sich das Recht vor, bei Reparaturen zu Dienst- oder Werksvertragsbindungen die Ware bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurück zu behalten.

9. Mängel und Haftung für Schäden
Waren, die im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Fertigungs- oder Materialfehler aufweisen, welche den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, werden unter Ausschuss sonstiger Ansprüche nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder ausgetauscht, sofern der Kunde den Mangel unverzüglich rügt. Ist der Kauf auch für die Gegenseite ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB. Beanstandete Waren sind uns nur auf Aufforderung hin zurückzusenden. Mit der Ausbesserung oder dem Austausch verbundener Transport- und Versicherungskosten trägt der Besteller, soweit der Kauf auch für die Gegenseite ein Handelsgeschäft darstellt. Da wir auf die Verwendung unserer Waren durch den Kunden keinen Einfluss haben und den Verwendungszweck üblicherweise nicht kennen, haften wir weder für die Eignung unserer Waren für den beabsichtigten Verwendungszweck, noch für Schäden, die aus mangelnder Eignung entstehen, es sei denn, es wird zwischen den Parteien was anderes schriftlich vereinbart. schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sollte das an der Ware angebrachte Garantiesiegel beschädigt sein, beschränkt sich die Haftung auf die Gewährleistungspflichten. Ist die Warenauszeichnung entfernt oder beschädigt, erlischt der gesamte Garantieanspruch gegenüber der Firma CHIPSIZE Computer GmbH.

10. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

11. Rücksendung
Falls wir einer Rücknahme von neuwertigen – nicht mangelbehafteten – Standardprodukten ausdrücklich zugestimmt haben, sind wir berechtigt, 20 % vom Warenwert als Kosten für das Auspacken, Prüfen und Neuverpacken zu berechnen. Produkte, die nicht Standardprodukte sind, können nur bei Mangelhaftigkeit zurückgenommen werden.

12. Abtretung
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt.

14. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für das Mahnverfahren und für Verträge mit Vollkaufleuten Hannover. Der Gerichtsstand Hannover gilt auch für Ansprüche im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch nach eigener Wahl berechtigt, den Kunden auch in jedem anderen für ihn begründeten Gerichtsstand zu verklagen. zwischen den Parteien wird ausschließlich das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

15. Datenschutz
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir daraufhin, dass sämtliche Kunden- und Lieferantebezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.

Stand 01.01.2002